Neuer Beschluss des Präsidiums

10.11.11

Das Präsidium hat am 08.11.2011 einen neuen Beschluss zu den auslaufenden Studiengängen gefasst. Es wurde beschlossen, dass „eine Rückmeldung noch bis einschließlich Wintersemester 2012/13“ und „beim Diplomstudiengang Informatik bis einschließlich WS 2013/14“ möglich ist. Bis zu diesem Zeitpunkt bestehe die Möglichkeit, sich zu den Abschlussprüfungen anzumelden. Außerdem sollen Härtefälle berücksichtigt werden, die allerdings nicht näher definiert wurden.

Der Beschluss im Wortlaut ist hier zu finden: Beschluss des Präsidiums zu den auslaufenden Studiengängen vom 08.11.11

Das Präsidium begründet seinen neuen Beschluss mit der Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf eine mündliche Anfrage von Abgeordneten der SPD (Niedersächsischer Landtag 115. Plenarsitzung 16.11.2011 Anlage 33) und behauptet in dem Zuge, dass das Ministerium seine Rechtsauslegung geändert habe. Diese Begründung ist nicht schlüssig, da die Antwort des Ministeriums lediglich eine Klarstellung beinhaltet. Das Präsidium hätte bestehendes Recht bereits im Mai anwenden können und müssen.

Zusammengefasst handelt es sich also um eine Verschiebung der Frist um 2 Semester. Der Beschluss enthält keine Klärung der fraglichen und fragwürdigen Punkte (Definition des Begriffs „Abschlussprüfung“, Härtefallregelung mit verbindlich festgelegten Kriterien).

Die Meinung des AStA zum Thema Zwangsexmatrikulation spiegelt sich in folgendem Beschlussantrag wider: Beschlussvorlage des AStA für das Präsidium Nov. 2011: Verbindliche Regelung des Verfahrens für die Studierenden in den auslaufenden Studiengängen

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