gültig bis ca. 06.07.2013
| Dienstag | 10 – 18 Uhr |
|---|---|
| Mittwoch | 10 – 18 Uhr |
| Donnerstag | 10 – 18 Uhr |
| Freitag | 10 – 14 Uhr |
Wir treiben die Suche nach gesamtgesellschaftlichen Lösungen für die sozialen und ökologischen Probleme dieser Gesellschaft und der Welt voran - innerhalb und außerhalb der Hochschule. […] Wir fördern die politische Bildung der Studentinnen und insbesondere deren hochschulpolitische, soziale, kulturelle, sportliche und fachliche, aber auch deren geistige und musische Belange. Wir sehen in diesem Sinne auch die wirtschaftliche und soziale Selbsthilfe als unsere Aufgabe. […] Wir arbeiten für eine soziale, lebensfreundliche Gesellschaft, die jeder Einzelnen die freie Entfaltung ermöglicht.
aus der AStA-Arbeitsgrundlage
Die Sozialreferentinnen des Sozialreferates führen die Sozialberatung durch.
Im Rahmen seiner Sozialberatung vergibt das Sozialreferat die sogenannten AStA-Darlehen.
Das Sozialreferat ist zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von Zuschüssen zu Kinderbetreuungskosten.
Die Härtefall-Sozialreferentin ist zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf (Teil-)Erstattung des SemesterTicket-Beitrages.
Die Sozialreferentinnen und die Härtefall-Sozialreferentin sind zu ihren Sprechzeiten in ihrem Büro erreichbar.
Die Interessenvertretung der Studierenden im sozialen Bereich wird von den Sozialreferentinnen des Sozialreferats wahrgenommen.
Als Sozialreferentinnen und Härtefall-Sozialreferentin arbeiten mehrere Leute.