Im Moment vorhandene Gesetze und Ordnungen
Diese Seite wird zur Zeit um einige allgemeine Erläuterungen zu den Gesetzen und Ordnungen ergänzt.
Relevante Gesetze
- Hochschulrahmengesetz (HRG) vom 12.04.2007
- Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) vom 18.06.2009
Ordnungen der Universität
Grundordnung der Universität
- Grundordnung der Universität vom 28.11.2007
- Änderung der Grundordnung der Universität vom 20.05.2010
In der Grundordnung der Universität sind allgemeine Bestimmungen für die gesamte Uni festgelegt. Sie besteht aus 4 Abschnitten.
Der erste Abschnitt „Rechtsstellung und Aufgaben“ enthält den Namen der Uni, eine Beschreibung der Rechtsstellung (z. B. als Einrichtung des Landes) sowie allgemeine Zielsetzungen und Willensbekundungen zu Personalentwicklung, Nachwuchsförderung, Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und zur Gleichberechtigung.
Der zweite Abschnitt „Forschung, Lehre Studium und Weiterbildung“ enthält allgemeine Informationen zu den im Titel genannten Themengebieten, wie Freiheit von Studium, Lehre und Forschung, den verschiedenen Bildungs- und Abschlussangeboten der Uni und der Informationspflicht über Forschungsergebnisse.
Wahlordnung für Gremienwahlen
- Wahlordnung für Gremienwahlen vom 08.09.1999
- Änderung der Wahlordnung für Gremienwahlen vom 20.12.2002
- 2. Änderung der Wahlordnung für Gremienwahlen vom 22.10.2008
Die Wahlordnung gilt für die Wahlen zum Senat und den Fakultätsräten. Die Fakultäten können darüber hinaus noch beschließen, dass sie auch für die Institute der jeweiligen Fakultät gelten. (s. § 21 Abs. 3 der Grundordnung)
Allgemeine Geschäftsordnung
Allgemeine Geschäftsordnung der Universität vom 05.05.2010
Die Allgemeine Geschäftsordnung gilt für alle Gremien dieser Universität: den Senat, die Fakultäts- und Institutsräte und die von ihnen gebildeten Kommissionen und Ausschüsse, sofern die Fakultäten oder Institute keine eigenen Geschäftsordnungen erlassen haben (s. § 1). Das haben sie bisher aber noch nicht getan. Die Allgemeine Geschäftsordnung wird vom Senat verabschiedet (§ 23 Abs. 1 der Grundordnung)
Die Auslegung dieser Ordnung liegt bei der Vorsitzenden des Gremiums, bei Widerspruch gegen die Auslegung entscheidet das Gremium (s. § 18). Für eine einzelne Sitzung kann von der Ordnung abgewichen werden, dann müssen aber 2/3 der Mitglieder des Gremiums dafür stimmen (s. § 19).
Ordnungen der verfassten Studierendenschaft
- Satzung der verfassten Studierendenschaft vom 19.10.2005
- Änderung der Satzung der Studierendenschaft (HGAS) vom 15.04.2009
- Änderung der Satzung der Studierendenschaft (SchwuRef) vom 24.06.2009: Änderung von „Finanzreferent“ in „Finanzbeauftragter“ und „großes Plenum“ in „Vollversammlung“ (s. a. Protokoll der StuPa-Sitzung vom 24.06.2009 TOP 4.1)
- Wahlordnung der Studierendenschaft vom 01.10.2007
- Geschäftsordnung des StudentInnenparlamentes vom 16.05.2000
AStA
Ihr könnt die Ordnungen, die nicht Online stehen, im AStA einsehen!
