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Ba/Ma-Übergang
Projektverantwortliche:
Projektmitglieder: Jérôme, Heike Bathke, Stefan Kühnapfel, Friedrich Hinrichs
Nächstes Treffen: Donnerstag, den 24.03.11 um 15 Uhr
Gründung
Montag, den 07.03.2011 (Bekanntgabe auf der nächsten AStA-Sitzung)
Aufgabe
Es gibt immer wieder Probleme, beim Übergang zwischen Bachelor und Master, z. B.
- Probleme bei der BAföG-Förderung, solange kein Zulassungsbescheid zum Master vorliegt
- Probleme bei der Einhaltung der Bewerbungsfristen, aufgrund zu langer Korrekturzeiten
- Zugangshürden zum Master, so dass man am Ende mit einem Bachelor-Abschluss dasteht, der für keinen Beruf qualifiziert, aber auch nicht zum Master zugelassen wird.
In diesem Projekt sollen diese und weitere Punkte thematisiert und auf verschiedene Weisen bearbeitet werden. Ziel ist auf jeden Fall, die bestehenden systematischen Probleme zu beseitigen, auch wenn wir Übergangslösungen (z. B. Darlehen) anbieten.
Bisher geschehen
Vor Projektgründung
- Gespräche und Zusammenarbeit zwischen Sozialreferat und Prüfungsamt bzw. Sozialreferat und Studentenwerk
- Schaffung eines Modells für Darlehen für Studierende, die beim Übergang Probleme mit der BAföG-Förderung haben.
- Einzelfallberatungen (rechtliche Angelegenheiten)
Seit Projektgründung
- Erstellung eines Flyers, um möglicherweise mehr Fälle kennenzulernen
- Kontaktaufnahme zu den studentischen Mitgliedern der fakultätsübergreifenden StuKo wegen der geplanten Änderung der Zulassungsordnung zum Master of Education (Änderung des benötigten Notendurchschnittes im Ba-Zeugnis von 3,5 auf 3,0) Ergebnis: wurde am 2.3.11 nicht in der fk-übergr. StuKo behandelt.
- Kontaktaufnahme zu den studentischen Mitgliedern der Fakultätsräte wegen der geplanten Änderung der Zulassungsordnung zum Master of Education
- Gespräche mit Fakultät 2 bezüglich der Zulassungsordnung M. Ed.
- Erstellung eines Gegenentwurfes zur Zulassungsordnung M. Ed.
Geplant
- Breite Information über die Auswüchse der Problematik (z. B. durch Einzelfalldokumentation)
- Gemeinsame Beratung durch den AStA-Anwalt
- Mecklenburg-Vorpommern wurde jetzt eine Änderung des Hochschulgesetzes verabschiedet, nach der es nicht mehr zulässig ist, den Zugang zum Master durch eine Mindestnote zu begrenzen. Lässt sich in Niedersachsen auch darauf hinwirken? http://www.wkdis.de/rechtsnews/landtag-mecklenburg-vorpommern-verabschiedet-neues-hochschulgesetz-fuer-mecklenburg-vorpommern-195238
