Entscheidungen über Finanzanträge
- Grundsätzlich1) genehmigt die AStA-Stizung Finanzanträge nicht nachträglich.
- Grundsätzlich entscheidet die AStA-Sitzung –unbenommen der Kompetenzen des StuPa- auf schriftlichen Antrag über Finanzanträge, sofern diese nicht nur geringfügig („Bagatellgrenze“) oder eilbedürftig2) sind.
- bis 50 Euro entscheiden AStA-Referentinnen selbsttätig innerhalb ihres Aufgabenbereichs über Ausgaben
- bis 100 Euro zusammen mit einem Vorstandsmitglied,
- ab 100 Euro entscheidet nur die AStA-Sitzung oder das StuPa (keine Eilentscheidungen mehr möglich)
Bei der Genehmigung von Finanzanträgen sind folgende Dinge zu beachten:
- Wer beantragt Geld? Privatperson? Welche Gruppe, Institution?
- Welche kulturellen, sportlichen, politischen Inhalte hat die Veranstaltung?
- Wieviel Geld wird wofür beantragt? Zumindest grobe schriftliche Kostenaufstellung!
- Was ist die Begründung und das Ziel der Veranstaltung?
- Wann, wo und in welchem Zeitraum beginnt die Veranstaltung?
- Welchen studentischen/universitären Bezug hat die Veranstaltung?
- Erwartet der Veranstalter Einnahmen aus der Veranstaltung und wenn ja wieviel?
- Gibt es weitere angefragte Förderer/Unterstützer?
Folgendes wird nicht finanziert:
- universitäre Forschung und Le(e)hre
- Sportveranstaltungen mit exklusiven Charakter/Spitzensport, Schußwaffengebrauch oder bei denen Tiere eine Rolle spielen
- Veranstaltungen mit rassistischen, sexistischen, faschistischen oder antiökologischen Charakter profitorientierte Veranstaltungen
- Unklare und unvollständige Finanzanträge werden seitens des AStA nicht genehmigt und bearbeitet, bis Klarheit eingekehrt ist.
- Personen, die einen Antrag stellen, sollen zumindest eine Telefonnummer oder Email-Adresse hinterlassen, um Rückfragen zu ermöglichen. Die gesammelten persönlichen Daten werden nur für diesen Zweck verwendet.
Mit der Entscheidung über den Finanzantrag wird auch über die Verwendung des AStA-Logos auf Veröffentlichungen, Plakaten, Flyern etc. entschieden. Grundsätzlich soll das AStA-Logo auf allen Publikationen, die direkt vom AStA finanziert oder mitfinanzierten werden, in gleicher Größe, wie die Logos anderer Veranstalter – jedoch mindestens in einer Größe, so dass die Schrift des Logos 12 Punkt Schrift entspricht – abgedruckt werden.
