Entscheidungen über Finanzanträge


Bei der Genehmigung von Finanzanträgen sind folgende Dinge zu beachten:

Folgendes wird nicht finanziert:


Mit der Entscheidung über den Finanzantrag wird auch über die Verwendung des AStA-Logos auf Veröffentlichungen, Plakaten, Flyern etc. entschieden. Grundsätzlich soll das AStA-Logo auf allen Publikationen, die direkt vom AStA finanziert oder mitfinanzierten werden, in gleicher Größe, wie die Logos anderer Veranstalter – jedoch mindestens in einer Größe, so dass die Schrift des Logos 12 Punkt Schrift entspricht – abgedruckt werden.

1) grundsätzlich bedeutet, dass (begründete) Ausnahmen möglich sind.
2) Als Zeitraum für geringfügige oder eilbedürftige Ausgaben gilt die Spanne zwischen zwei AStA-Sitzungen. Auf der nächsten AStA-Sitzung ist dann darüber zu berichten. Ausgaben in kausalem Zusammenhang sind zu kummulieren