====== Studiengebühren – Geschichte, Aktualität und Ausblick ====== **Dieser Artikel stammt aus dem Jahre 2003, gibt aber immernoch ganz gut die Entwicklung der Studiengebühren wieder.** Zu Zeiten der ersten Universitätsgründungen in Europa waren die neu entstandenen Hochschulen ausnahmslos Bildungseinrichtungen für die Elite und die Herrschenden. Diese Tradition haben sie lange nicht aufgegeben. In der Bundesrepublik waren die Universitäten bis weit in die Nachkriegszeit hinein nur einer auserwählten Minderheit zugänglich. Damals gab es das so genannte Hörgeld, das von den Studierenden direkt an die Professoren (es gab noch weniger Professorinnen als heute) gezahlt werden musste und bis zu 300 DM betrug. Das Hörgeld war im Prinzip nichts anderes als Studiengebühren. Der liberale Zeitgeist der 1960er Jahre brachte die Bundesregierung dazu eine große Universitäts- und Bildungsreform auf den Weg zu bringen. Die Universitäten sollten für breitere Bevölkerungsschichten geöffnet werden – der Antrieb hierzu war damals allerdings keineswegs ein humanistisches Bildungsideal, sondern vielmehr verlangte die Wirtschaft nach mehr und besser ausgebildeten Akademikerinnen. Die aufkommende Studierendenbewegung Mitte der 1960er Jahre, mit ihrer teilweise radikalen Gesellschaftskritik, betrachtete das Hörgeld als nicht hinnehmbare soziale Hürde, die Menschen aus sozial benachteiligten Schichten den Zutritt zu den Universitäten erschwerte bis verhinderte. So kam es zu massiven Protesten gegen das Hörgeld: In Hamburg gelang es 1970 einen Boykott der Studiengebühren zu organisieren, an dem sich sehr viele Studierende beteiligten. Als Folge beantragte der Hamburger Senat in der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder erfolgreich die Abschaffung von Studiengebühren. Der Weg zur Massen-Uni war somit geebnet, fortan war das Studium an Hochschulen in der Bundesrepublik gebührenfrei. ===== Sozialstaatseinschnitte ===== Die Kohl-Regierung vollzog in den 1980er und 1990er Jahren allerdings tief greifende gesellschaftliche Reformen, die den so genannten „Sozialstaat“ massiv beschnitten und – vor allem nach der Wiedervereinigung – die soziale Marktwirtschaft gegen einen neuen Wirtschaftsliberalismus austauschten. Vorbilder waren und sind die USA und England, wo sich die Durchsetzung der neoliberalen Ideologie bereits sehr viel früher vollzog. In diesem Zusammenhang kam die Diskussion der Wiedereinführung von Studiengebühren Mitte der 1990er Jahre vermehrt auf die politische Tagesordnung und fand bei den Apologeten des Neoliberalismus offene Ohren. ===== Einführung von Studiengebühren ===== Baden-Württemberg preschte als erstes Bundesland vor und führte 1997 Verwaltungs- und Langzeitstudiengebühren ein. Verwaltungsgebühren heißen so, weil die Einnahmen direkt in den Landeshaushalt fließen und dort angeblich die Kosten für die universitäre Verwaltung decken sollen. In Wirklichkeit sind Verwaltungsgebühren nichts anderes als Studiengebühren und dienen zum stopfen von Haushaltslöchern. In Niedersachsen, das die Verwaltungsgebühren 2003 einführte, sind das derzeit 75 Euro, die jedes Semester mit der Rückmeldung bezahlt werden müssen. Die Langzeitstudiengebühren sollen so genannte „Bummelstudentinnen“ bestrafen, die vier Semester über der Regelstudienzeit sind. Die damalige rot-grüne Bundesregierung versuchte sehr zaghaft und unentschlossen, das Einführen von Studiengebühren durch einige CDU-regierte Länder zu stoppen. Es wurde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Gebühren geklagt, da freie Bildung als Grundrecht im Grundgesetz verankert und Teil der von der Bundesrepublik unterzeichneten „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 ist. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 25.06.2001 die Langzeitstudiengebühren dennoch für verfassungskonform. Daraufhin führten gleich mehrere Länder Langzeitstudiengebühren ein (darunter u.a. Bayern und Niedersachsen). Doch damit nicht genug, beabsichtigten in der Folgezeit einige Bundesländer die Einführung von allgemeinen Studiengebühren ab dem ersten Semester. Vorreiter war hier Hamburg, das im Sommer 2003 konkrete Pläne für die Einführung von allgemeinen Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester vorstellte. Die rot-grüne Bundesregierung versuchte halbherzig die Entwicklung noch aufzuhalten, indem sie ein Verbot von allgemeinen Studiengebühren in das Hochschulrahmengesetz aufnahm. Dieses Verbot wurde allerdings vom Bundesverfassungsgericht am 26. Januar 2005 als verfassungswidrig erklärt. Somit stand der Einführung von allgemeinen Studiengebühren nichts mehr im Wege und das Ende des gebührenfreien Erststudiums war besiegelt. Die Regierungen verschiedener Länder, die mit diesem Ausgang des Verfahrens gerechnet hatten, zogen ihre bereits vorbereiteten Pläne für die Einführung allgemeiner Studiengebühren aus der Schublade und alles ging sehr schnell. Bereits dieses Wintersemester 2006/07 zahlen Erstsemesterinnen in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen 500 Euro Studiengebühren und das zusätzlich zu den Verwaltungsgebühren. Ab dem Sommersemester 2007 sollen in diesen Bundesländern dann alle Studierende 500 Euro pro Semester bezahlen, die Langzeitstudiengebühren sind zudem stark erhöht worden. In Hamburg, NRW und dem Saarland sollen ebenfalls bereits ab dem Sommersemester 2007 (fast) alle Studierende ab dem ersten Semester bezahlen. Die meisten anderen Bundesländer arbeiten derzeit fieberhaft an Gesetzen zur Einführung von allgemeinen Studiengebühren. Im hessischen Landtag wird dieser Tage über ein besonders erschreckendes, ausländerfeindliches Gebührengesetz abgestimmt, das für Nicht-EU-Ausländerinnen Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro (!) pro Semester festschreibt (für alle anderen 500 Euro). Für ausländische Studierende existieren Studiengebühren bereits in einer anderen Form: Für Bewerberinnen aus dem Ausland führte z.B. unsere Universität ein Bewerbungsverfahren ein, bei dem die Bewerberinnen vor ihrer Bewerbung erst einmal eine Gebühr bezahlen müssen, damit ihre Bewerbung überhaupt angenommen wird (das ganze fungiert unter dem Namen ASSIST). Egal ob die Bewerberin später zum Studium zugelassen wird oder nicht, behält die Universität die Bewerbungsgebühr auf jeden Fall ein. Das ganze Verfahren stellt eine eindeutige Form rassistischer Ausgrenzung und Selektion dar, vor allem unliebsame Bewerberinnen aus dem Nicht-EU-Ausland sollen damit vom Studium abgehalten werden. Die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass allgemeine Studiengebühren – sobald einmal eingeführt – sukzessive erhöht werden: In England musste man bei der Einführung satte 1.500 Pfund berappen, mittlerweile sind es unglaubliche 3.000 Pfund! Aus Hamburg ließ Bildungssenator Dröger letztlich verlauten, dass mit den derzeitigen 500 Euro pro Semester längst nicht das Ende erreicht ist und ließ durchblicken langfristig unverschämte 3.000 Euro pro Semester von Hamburger Studierenden einfordern zu wollen. Zudem bezeichnete er nebenbei das BAföG als nicht mehr zeitgemäß und will es durch Studienkredite ersetzt sehen. Doch den Kopf in den Sand stecken brauchen wir bei weitem nicht. In Hessen gab es diesen Sommer sehr radikale Proteste gegen die Bildungspolitik der Landesregierung: Studierende blockierten Autobahnen und Barrikaden brannten in der Frankfurter Innenstadt. In Stuttgart gelang es einer Demonstration von Schülerinnen und Studierenden Polizeiketten zu durchbrechen und in die Bannmeile des Landtags vorzudringen. In Hamburg ging die Polizei mit Schlagstöcken auf eine friedliche Schülerinnendemo los, die für das Recht auf freie Bildung auf die Straße gingen. Bundesweit wird gerade fieberhaft an der Vorbereitung eines Boykotts von Studiengebühren gearbeitet, auch in Oldenburg gibt es eine Gruppe, die daran arbeitet (siehe Artikel Seite 224). Warum sollte der Erfolg in Hamburg von 1970 nicht wiederholt werden können? Wir werden auf jeden Fall alles tun, dass die Hochschulen nicht wieder – wie ganz am Anfang ihrer Geschichte – ein exklusiver Ort der Elite und der Herrschenden werden und Bildung zur Ware verkommt.