====== Entscheidungen über Finanzanträge ====== * Grundsätzlich((grundsätzlich bedeutet, dass (begründete) Ausnahmen möglich sind.)) genehmigt die AStA-Stizung Finanzanträge nicht nachträglich. ---- * Grundsätzlich entscheidet die AStA-Sitzung –unbenommen der Kompetenzen des StuPa- auf schriftlichen Antrag über Finanzanträge, sofern diese nicht nur geringfügig („Bagatellgrenze“) oder eilbedürftig((Als Zeitraum für geringfügige oder eilbedürftige Ausgaben gilt die Spanne zwischen zwei AStA-Sitzungen. Auf der nächsten AStA-Sitzung ist dann darüber zu berichten. Ausgaben in kausalem Zusammenhang sind zu kummulieren)) sind. * bis 50 Euro entscheiden AStA-Referentinnen selbsttätig innerhalb ihres Aufgabenbereichs über Ausgaben * bis 100 Euro zusammen mit einem Vorstandsmitglied, * ab 100 Euro entscheidet nur die AStA-Sitzung oder das StuPa (keine Eilentscheidungen mehr möglich) ===== Bei der Genehmigung von Finanzanträgen sind folgende Dinge zu beachten: ===== * Wer beantragt Geld? Privatperson? Welche Gruppe, Institution? * Welche kulturellen, sportlichen, politischen Inhalte hat die Veranstaltung? * Wieviel Geld wird wofür beantragt? Zumindest grobe schriftliche Kostenaufstellung! * Was ist die Begründung und das Ziel der Veranstaltung? * Wann, wo und in welchem Zeitraum beginnt die Veranstaltung? * Welchen studentischen/universitären Bezug hat die Veranstaltung? * Erwartet der Veranstalter Einnahmen aus der Veranstaltung und wenn ja wieviel? * Gibt es weitere angefragte Förderer/Unterstützer? ===== Folgendes wird nicht finanziert: ===== * universitäre Forschung und Le(e)hre * Sportveranstaltungen mit exklusiven Charakter/Spitzensport, Schußwaffengebrauch oder bei denen Tiere eine Rolle spielen * Veranstaltungen mit rassistischen, sexistischen, faschistischen oder antiökologischen Charakter profitorientierte Veranstaltungen * Unklare und unvollständige Finanzanträge werden seitens des AStA nicht genehmigt und bearbeitet, bis Klarheit eingekehrt ist. * Personen, die einen Antrag stellen, sollen zumindest eine Telefonnummer oder Email-Adresse hinterlassen, um Rückfragen zu ermöglichen. Die gesammelten persönlichen Daten werden nur für diesen Zweck verwendet. ---- Mit der Entscheidung über den Finanzantrag wird auch über die Verwendung des [[asta-logo|AStA-Logos]] auf Veröffentlichungen, Plakaten, Flyern etc. entschieden. Grundsätzlich soll das AStA-Logo auf allen Publikationen, die direkt vom AStA finanziert oder mitfinanzierten werden, in gleicher Größe, wie die Logos anderer Veranstalter – jedoch mindestens in einer Größe, so dass die Schrift des Logos 12 Punkt Schrift entspricht – abgedruckt werden.